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Die Hofämter (officia)im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation haben sich aus den merowingischen Hausämtern entwickelt
und sind Ehrenämter, die von hohen Adligen besetzt wurden; ihre
eigentlichen Aufgaben wurden von Ministerialen ausgeführt. |
Bezeichnung |
Bereich |
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Truchsess (trúhsaeze) |
Der Truchsess, auch: Seneschall (scalc) oder Hausmeier, war ursprünglich
für die Versorgung des Trosses mit Speisen zuständig. Aus der Aufsicht über die fürstliche
Versorgung entwickelte sich die Oberaufsicht über den gesamten Hof. |
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Marschall (marscalch) |
Der Marschall war ursprünglich "nur" der Stallmeister. Es entstand
aber aus der Aufsicht über die Pferde
und das berittene Gefolge die Führung der Ritterschaft und die Oberaufsicht über die
Ritterheere und der übrigen Soldaten im Kriege und Frieden. |
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Mundschenk (scenke) |
Der Mundschenk war für die Versorgung mit Getränken (hauptsächlich mit
Wein, aber auch mit Bier, denn Wasser wurde eigentlich nicht getrunken)
zuständig. |
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Kämmerer oder Schatzkanzler (kámeraere) |
Der Kämmerer hatte die Aufsicht über die Schatzkammer und war eine
Art frühe Form des Leiters der Finanzverwaltung. |
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Kanzler oder Siegelbewahrer vom lat. cancellarius |
Der Kanzler bezeichnete im Mittelalter einen Hofgeistlichen, der in einer Kanzlei (von lat. „cancelli“ - „Gitter, Schranken“), einem abgetrennten Raum, Urkunden ausfertigte.
Als im Hochmittelalter die Verschriftlichung zunahm wurde dieses Amt immer
wichtiger. An König Artus Hof ist Constantine von Cornwall der Kanzler. Lady Belterre hat noch niemanden mit diesem Amt betraut. |